
Die Pressemitteilung vom 31. Januar 2005, in der das Projekt AbI angekündigt hat, gemeinsam mit dem DIN CERTCO ein Verfahren zur Zertifizierung von barrierefreien Internetangeboten entwickeln zu wollen, hat eine kontroverse Diskussion über ein Zertifikat und über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben ausgelöst. Mit folgender Grundsatzerklärung wollen Behindertenverbände ihre Positionen zur einer barrierefreien Informationstechnik öffentlich klarstellen:
Die Behindertenverbände haben in der Vergangenheit in eindrucksvoller Zusammenarbeit darauf hingearbeitet, dass ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG) in Deutschland eingeführt wird. Das BBGG und mit ihr die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) sind von allen Behindertenverbänden und dem Deutschen Behindertenrat begrüßt worden. Die BITV beschreibt einen Maßstab für Barrierefreiheit im Internet, der mit den Internationalen Richtlinien des W3C korrespondiert und der fortgeschrieben werden soll.
Die Behindertenverbände haben das Projekt „Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik“ (AbI) und das Projekt „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren“ (BIK) initiiert, um aktiv zur Umsetzung der BITV beizutragen. Dazu dient ein abgestimmtes und vereinheitlichtes Vorgehen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit durch Testverfahren und von Schulungsangeboten auf der Basis der BITV unter Federführung von AbI. Bei der Entwicklung von Testverfahren ist BIK ein wichtiger Partner des Aktionsbündnisses. Die der beruflichen Teilhabe dienenden Aktivitäten von AbI und BIK werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gefördert.
Es steht außer Zweifel, dass manche Bedingungen der BITV in der Praxis begrenzt und andere auch nicht mehr anwendbar sind. Außerdem spiegeln die Bedingungen nicht alle Bedürfnisse behinderter Menschen wieder, wie z. B. die von hörgeschädigten Menschen. Dass auch in Zukunft die WCAG 1.0, auf der die BITV aufsetzt, in großen Teilen Grundlage für die Beurteilung barrierefreier Internetseiten bleiben wird, macht der Entwurf zur WCAG 2.0 deutlich.
Aus Sicht der Behindertenverbände gibt es zur Zeit keine bessere Grundlage zur Einschätzung der Zugänglichkeit von Internetseiten. Dafür enthält die BTIV genügend Substanz, und die Anforderungen sind weitgehend technologieunabhängig formuliert. Aufgabe der BITV ist es allerdings nicht, Richtschur für eine allgemeine Brauchbarkeit von Webangeboten zu sein.
Für 2006 wird mit der Version 2 eine Überarbeitung der WCAG erwartet. Die Behindertenverbände werden sich dafür einsetzen, dass eine Novellierung der BITV erfolgt, wenn die WCAG 2 zur Verfügung steht. Es wird dann darum gehen, im Interesse aller Behindertengruppen bisher nicht erfasste Anforderungen in die BITV aufzunehmen und neue Technologien zu berücksichtigen. Außerdem sind Anforderungen zu streichen, die aufgrund des technischen Wandels nicht mehr benötigt werden. Die BITV ist auch in Zukunft nötig, weil eine Orientierung von Webanbietern an vorwiegend wirtschaftlichen Bedürfnissen keine Barrierefreiheit sicherstellen wird.
Ein Zertifizierungsverfahren wird auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene nicht aufzuhalten sein. Deshalb wollen AbI und BIK im Auftrag der Behindertenverbände die Entwicklung eines einheitlichen Zertifizierungsverfahrens auf der Grundlage der BITV sicher stellen. Dabei ist es nützlich, wenn ein erfahrenes Normierungsinstitut wie DIN zur Verfügung steht.
Die Prüfung einer Website stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Darum ist es wichtig, die Nachhaltigkeit eines Zertifikats u. a. durch Nachprüfungen, Rückmeldungen von Nutzern, Gültigkeitsdauer und prozessorientierter Qualitätssicherung zu gewährleisten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung besteht nicht und wird von den Behindertenverbänden auch nicht gefordert. Ob und wie sich ein Zertifikat etablieren wird, wird schließlich der Markt entscheiden.
Die bisher entwickelten und angebotenen Test-, Beratungs- und Schulungsangebote werden weiter entwickelt und müssen ausgebaut werden. Sie stellen weiterhin die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der BITV dar. Der von AbI empfohlene BITV-Vortest und der BITV-Kurztest (von BIK) dienen dazu als Grundlage. Sie sind ein geeignetes Mittel der Qualitätssicherung durch unabhängige, neutrale Beratungsstellen. Die Entwicklungsarbeiten an einem Zertifizierungsverfahren unter Federführung von AbI können die bewährten Angebote nur positiv befruchten.
Indem behinderte Menschen aktiv in den gesetzlichen Umsetzungsprozess zugunsten eines zugänglichen Internets eingreifen, ist ein einmaliges Experiment etabliert worden, dass Maßstäbe für eine nutzerfreundliche Anwendung moderner Webtechnologien schafft, was allen Internetnutzern zugute kommt. Die Behindertenverbände fordern Wirtschaft, Rehabilitation und Wissenschaft dazu auf, sich aktiv an diesem Prozess im fairen Dialog zu beteiligen. Die Behindertenverbände nehmen aber für sich in Anspruch, die legitimen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Anbietern, Entwicklern und Politik selbst zu vertreten!