Neben dem im Jahre 2002 verabschiedeten Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) das durch eine Verordnung zur barrierefreien Gestaltung von Informationstechnologien ergänzt wird, haben in den letzten Jahren die meisten Bundesländer Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Gleichstellung in Landesrecht in Angriff genommen.
In folgenden Ländern sind Landesgesetze, die eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fordern, in Kraft getreten: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die restlichen Bundesländer haben bereits ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Diese Aufstellung verdeutlicht, dass nahezu jede öffentliche Verwaltung in Deutschland in absehbarer Zukunft vor die Aufgabe gestellt sein wird, barrierefreie Internetangebote bereit zu stellen. Damit wird auch von den umsetzenden Webdesignagenturen die notwendige Kompetenz gefordert. Benutzerinnen und Benutzer können eine, ihren Anforderungen entsprechende Darstellung erwarten und einfordern.
Diese Sammlung dient der Übersicht über deutscher Gesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Neben dem Bundesgesetz werden bereits verabschiedete Gesetze der Bundesländer aufgeführt.
An dieser Stelle werden die bereits verabschiedeten Landesgesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufgeführt. Entsprechende Durchführungsverodnungen der Bundesländer liegen derzeit nicht vor, werden aber bei Verabschiedung ergänzt.
Die Verweise auf die Landesgesetze führen auf die Webseiten der entsprechenden Länderministerien.
Stand dieser Übersicht: 30. Mai 2008
Bayern:
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Nordrhein-Westfalen:
BITV-NRW