
Zu den Referenten Serpil Pak, Dr. Stefanie Weber-Lejeune und Andreas Conrad.

http://www.bik-online.info
S.Pak@Blindenbund-Hessen.de
Serpil Pak, von Beruf Redakteurin (Print und Online), ist für den Blindenbund Hessen als technische Beraterin im Projekt BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) tätig (Regionale Beratungsstelle Frankfurt a. M.). Ihre Hauptaufgaben liegen im Aufbau einer technischen Beratungsstelle, der Prüfung von Webseiten, Intranetauftritten sowie grafischen Benutzeroberflächen auf ihre Barrierefreiheit anhand von Prüfinstrumenten, sowie der Unterstützung und Beratung von Entwicklern bei der (Um-)Gestaltung ihrer Produkte.
Der Begriff der Barrierefreiheit, früher fast ausschließlich im Bereich des Baulichen diskutiert, fand Anfang bis Mitte der neunziger Jahre Einzug in den Bereich der Informationstechnologie. §3 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom Mai 2002 sagt:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Die Behindertenbezogene Aufnahme der Informationstechnik in die Gesetzgebung hatte in erster Linie mit der rasant steigenden Beliebtheit des Internet, aber auch mit der explosiv ansteigenden Anzahl an Rechnern am Arbeitsplatz zu tun. Anti-Diskriminierungs- und Gleichstellungsgesetze mussten überdacht und den neuen Bedingungen angepasst werden. Im Wesentlichen waren die Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium, gegründet von Tim Berners Lee, dem Begründer des Internet) ausschlaggebend für die Gesetzgebung. Dies trifft sowohl auf den 2001 in den USA in Kraft getretenen Artikel 508 zum ADA (Anti Discrimination Act) wie auch auf §11 des Behindertengleichstellungsgesetzes und der dazu gehörenden Verordnung BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) zu. Das Behindertengleichstellungsgesetz wiederum ist Vorbild für Gleichstellungsgesetze auf Landesebene.
Während die BITV analog zu den W3C-Richtlinien (man sagt auch WAI-Richtlinien oder WCAG 1.0) noch 14 Anforderungen für die barrierefreie Webgestaltung formuliert, wird eine kommende WCAG 2.0 die bestehenden Anforderungen in 5 Prinzipien integrieren:
1. Wahrnehmbarkeit
2. Bedienbarkeit
3. Navigierbarkeit
4. Verständlichkeit
5. Robustheit der Technik
Diese, wie auch die 14 Anforderungen der WCAG 1.0, werden im Vortrag genauer erläutert.
Dr. Stefanie Weber-Lejeune ist seit Mai 2001 Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Justizministerium. Nach dem Abitur im Jahre 1985 studierte sie Rechtswissenschaften an der Uni Trier. Von Mai 1989 bis Juni 1991 war sie Stipendiatin der Friedrich-Naumann-Stiftung. Das Erste Juristische Staatsexamen legte sie 1991 ab.
Anschließend war sie Kollegiatin am Graduiertenkolleg „Umwelt- und “ an der Uni Trier, an dem sie auch ihre Dissertation anfertigte. Von 1993 bis 1995 absolvierte sie in Rheinland-Pfalz den juristischen Vorbereitungsdienst. Während des Studiums und der Referendarzeit war sie einige Jahre auch als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Umwelt und Technikrecht in Trier tätig. Ferner hatte sie von 1994 bis 1996 einen Lehrauftrag des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Uni Trier im Öffentlichen Recht für Studienanfänger.
Im November 1995 legte sie ihre Zweite Juristische Staatsprüfung in Trier ab und trat am 1. April 1996 als Richterin beim Sozialgericht Trier in die rheinland-pfälzische Justiz ein. Im Dezember 2000 wurde sie zur Richterin am Sozialgericht ernannt.
Dr. Stefanie Weber-Lejeune wird im Rahmen des Workshops den barrierefreien Internetauftritt der rheinland-pfälzischen Justiz vorstellen, durch den die Vorgaben des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen in kürzester Zeit umgesetzt wurden. Ferner wird sie anhand verschiedener Beispiele aufzeigen, wie im Bereich der Justiz Arbeitsplätze durch die neuen Informationstechnologien behindertengerecht gestaltet werden konnten.
Hier können Sie sich den Workshop-Beitrag von Dr. Stefanie Weber-Lejeune im RTF-Format herunterladen.
http://www.clubaktiv.de
conrad@clubaktiv.de
Andreas Conrad ist seit 2002 als Rechtsanwalt beim Club Aktiv tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst die Beratung der Klienten und Mitarbeiter in juristischen Fragen, vor allem auf dem Gebiet des Sozialrechts (Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege-, Arbeitsförderungs- sowie Rehabilitationsrecht). Als zugelassener Rechtsanwalt kann er darüber hinaus seine Mandanten auch vor Gericht vertreten.
Andreas Conrad hat sich schon immer für Fragen des Behindertenrechts interessiert, insbesondere für das Schwerbehindertengesetz (jetzt SGB IX) und das Behindertentestament.
Im Rahmen des Workshops wird er die Möglichkeit des Verbandklagerechts aufzeigen, das sowohl im SGB IX, als auch im Bundesgleichstellungsgesetz bzw. Landesgleichstellungsgesetz verankert wurde.
Hier können Sie sich den Workshop-Beitrag von Andreas Conrad im RTF-Format herunterladen.
Markus Philipp Förster, Anwaltskanzlei
foerster@rechtsanwalt-trier.de
Hier können Sie sich den Workshop-Beitrag von Markus Philipp Förster im RTF-Format herunterladen.