
Dr. Michael Charlier, KommKonzept.de
Das Ziel war, den Auftritt der Landespolizei so zugänglich und so bürgernah wie irgend möglich zu gestalten. Dieses Ziel konnte, wie die Auszeichnung mit der „Goldenen Biene“ unterstrich, in beträchtlichem Umfang erreicht werden. Möglich war das nur auf Grundlage von zwei Voraussetzungen:
Ein Auftraggeber, der heute eine „barrierefreie“ Website bestellt, muss immer noch damit rechnen, an einen Dienstleister zu geraten, der zwar die Einhaltung dieser Forderung verspricht, dieses Versprechen aber nicht einhalten kann. Das war bei der Polizeiseite nicht anders, und auch heute machen noch viele Auftraggeber ähnliche Erfahrungen. Sehen kann man das an zahlreichen Webauftritten, die von den stolzen Eigentümern per Pressemeldung als „barrierefrei“ angekündigt werden - und die dann schon beim ersten Besuch mit dem Screenreader große Schwierigkeiten machen und ohne Maus überhaupt nicht zu bedienen sind.
Es gibt natürlich auch Dienstleister, die „barrierefrei“ nur als Schlagwort zum Kundenfang einsetzen und gar nicht die Absicht haben, entsprechend zu liefern. Häufiger ist jedoch der Fall, dass man sich durchaus Mühe gibt, aber gar nicht genau weiß, was „Barrierefreiheit“ bedeutet und wie man dahin kommt. Und da die Kunden - mit einigem Recht - es auch nicht so genau wissen, ist ein unzureichendes Ergebnis kaum zu vermeiden.
Aber auch wer genug über Barrierefreiheit weiß, um sich an der BITV zu orientieren, ist damit noch nicht auf sicherem Boden. Das Verständnis für die dynamische Natur von Webpublikationen ist vielfach unterentwickelt und die Vorstellungen von Gestaltung orientieren sich vielfach immer noch einseitig an den visuellen Konventionen aus dem Printbereich. Beides zusammen führt zu einer Überbetonung der „pixelgleichen“ Darstellung in populären grafischen Browsern und zur Vernachlässigung der inhalts- und funktionsgleichen Darstellung auf möglichst vielen Ausgabegeräten, die mit dem Internet erstmals zu einer massenhaft realisierbaren Option geworden ist.
Heute werden in den meisten Agenturen Tools zum Seitenbau eingesetzt, die hervorragende Leistungen mit dem Ziel „Pixelgenauigkeit“ von Netscape 4 bis IE 6 bringen - und erfolgreich jeden Einblick in den Zusammenhang von Inhalt, Struktur und Darstellung verhindern. Damit ist eine geräteunabhängige Präsentation selbst dann kaum zu erreichen, wenn diese Tools durch „Accessibility-Optionen“ erweitert werden. Man muss den Webseitenbau auf einer inhalts- und strukturorientierten Grundlage quasi neu erlernen - und das dauert seine Zeit. Bis dahin, das ist eine der Erfahrungen nicht nur beim Bau der Polizeiseite, sind Auftraggeber und Dienstleister gut beraten, die erforderliche Spezialkompetenz zuzukaufen. Es kostet weniger, als befürchtet - und spart meistens mehr, als man denkt.
Soll heißen: Auf den ersten Blick ist einer Seite nicht anzusehen, ob sie für Nutzer assistiver Technologien hohe oder niedrige Barrieren errichtet. Barrierefreiheit muss lediglich auf wenige Effekte und Spielereien verzichten und kann (und soll!) ansonsten genauso gut aussehen wie jede andere Website auch. Auf der Polizeiseite wird Zugänglichkeit dadurch erreicht, dass folgende Prinzipien beachtet werden:
Die Seite der Polizei NRW wird derzeit noch händisch gepflegt. Der Grund dafür ist einmal, dass es nicht leicht ist, ein CMS zu finden, das standardkonforme und barrierefreie Seiten auch ohne Qualitätsabstriche ins Netz stellt. Ein weiterer Grund liegt darin, dass innerhalb eines Ministeriums nicht jeder Bereich sein eigenes CMS einführen kann - umfangreiche Evaluations- und Abstimmungsprozesse sind erforderlich, und das kostet Zeit.
Klar strukturierter Content ist jedoch selbst bei geringen HTML-Kenntnissen leicht pflegbar, und da die Kollegen Polizei-Webmaster solide HTML-Kenntnisse einbrachten, hat ihnen die Pflege mit einem professionellen Tool (Topstyle 3 pro) und auf der Grundlage von Templates/Musterseiten keine Probleme bereitet. Sie haben es sich zum Grundsatz gemacht, jede Seite, die sie ins Netz stellen, zu validieren - damit ist die dauernde Qualitätskontrolle gewährleistet.
Zweite wichtige Maßnahme zur Beibehaltung und Verbesserung der Barrierefreiheit ist die gewissenhafte Auswertung des Feedbacks der Benutzer. Hinweise hinsichtlich der Usability werden sehr ernst genommen und haben schon mehrfach zu Anpassungen geführt. Das gilt auch hinsichtlich Sprache und Terminologie: Wo sich in der Praxis zeigt, dass die Menschen außerhalb der Polizei etwas anders verstehen, als es die behördliche Terminologie voraussetzt, verzichten wir auf „Erziehungsversuche“, sondern passen uns wo irgend möglich dem allgemeinen Verständnis an.
Ein paar Zahlen für März 2004:
Täglich nutzen etwa 20 Bürger das Kontaktformular, um sich mit Anfragen oder Erklärungen der verschiedensten Art an die Polizei zu wenden. Weitere 30 - 40 machen täglich Gebrauch von der Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, ohne das Haus verlassen zu müssen - oder zu können. Missbrauch ist bislang extrem selten. Allgemein loben die Besucher, dass man sich auf der Seite leicht zurechtfindet. Die Absicht, dem Bürger entgegenzukommen, wird bemerkt und als in hohem Maß verwirklicht anerkannt.