
Stefan Berninger, WEB for ALL - Projekt für Barrierefreiheit im Internet
Die USA setzt seit Jahrzehnten Standards für die Rechte behinderter Bürger in der Gesellschaft. Bereits 1990 verabschiedete sie den „Americans with Disabilities Act (ADA)“, das als Antidiskriminierungsgesetz Vorbildfunktion für das Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland hatte. Zu dem Thema Barrierefreies Internet hat die amerikanische Regierung im Jahr 2001 eine Verordnung erlassen, die international Maßstäbe gesetzt hat. Mit dem Erlass hat sie alle Behörden verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten und nur noch behindertengerechte Hard- und Software anzuschaffen.
Die Europäische Union unterstützt seit Jahren das barrierefreie Internet. So hat der Europäische Rat in zwei Resolutionen darauf hingewirkt, dass das Internet für behinderte und ältere Menschen zugänglich wird. Konkrete Schritte legte die Europäische Kommission in dem Aktionsplan eEurope in dem Bereich eAccessibility fest. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen in der Zukunft ihre Websites barrierefrei gestalten und Maßnahmen ergreifen, damit das Internet barrierefrei wird. Von besonderer Bedeutung ist auch, dass die Europäische Kommission die Richtlinien des W3-Consortiums zur Barrierefreiheit als technische Grundlage übernommen hat.
In Deutschland ist im Mai 2002 nach jahrelanger Diskussion das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern. Behinderte Menschen sollen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Ihnen soll eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. In dem Gesetz steht die Barrierefreiheit im Mittelpunkt. In den vorangegangenen Jahren wurde dies vor allem auf die Bereiche Bauen und Verkehr angewandt.
Die Informationstechnik und das Internet erhalten in unserer Gesellschaft immer mehr Bedeutung. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Paragraph 11 festgelegt, dass öffentliche Träger ihre Intenetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen schrittweise technisch so zu gestalten haben, dass sie von behinderten Menschen grund-sätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Für den privaten Bereich wollte der Gesetzgeber keine zwingenden Regelungen aufnehmen. Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass immer mehr öffentliche Aufgaben vom Staat privatisiert werden. Deshalb wurde mit dem Paragraph 5 „Zielvereinbarungen“ eine neues gesetzliches Mittel eingeführt. Diese Zielvereinbarungen sollen Barrierefreiheit herstellen. Sie sollen zwischen den Unternehmen oder deren Verbände und den großen Behindertenverbänden abgeschlossen werden.
Bisher wenig beachtet wurde, dass auch schwerbehinderte Menschen in der Arbeitswelt nach Paragraph 81 SGB IX, einen Anspruch auf die barrierefreie Gestaltung ihres Arbeitsplatzes haben. Da mittlerweile jeder zweite Arbeitsplatz mit einem Computer verknüpft ist, wird das Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik in der Zukunft hier stärker eine Rolle spielen.
In der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) hat die Bundesregierung festgelegt, auf welche Art und Weise der Umsetzungsprozess vonstatten gehen soll. Die Verordnung legt den Geltungsbereich, die anzuwendenden Standards sowie Umsetzungsfristen fest. Für den Bund bedeutet dies, dass bis zum 31.12.2005 die Barrierefreiheit erreicht werden soll. Hervorzuheben ist, dass im technischen Anhang der BITV die Zugänglichkeitsrichtlinien des W3-Consortiums übernommen wurden. Damit wurde sichergestellt, dass in Deutschland dieselben Richtlinien verwendet werden wie im europäischen Ausland und in den Vereinigten Staaten.
Mittlerweile haben zehn Bundesländer ein Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet. Bis auf die zwei älteren Gesetze aus den Jahren 1999 (Berlin) und 2001 (Sachsen-Anhalt) haben alle Bundesländer einen entsprechenden Paragraphen zur barrierefreien Informationstechnik aufgenommen. Die Formulierungen für die barrierefreie Informationstechnik sind in den Bundesländern ähnlich gehalten, wie im Bundesgesetz. Ein Teil der Länder, wie z.B. Rheinland-Pfalz und Bayern, haben auch Regelungen aufgenommen, die nichtöffentliche Internettechnologien in der öffentlichen Verwaltung (Intranets) betreffen. Sie tragen damit der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnik für die Berufswelt Rechnung.
Die Länder stellen auch Regelungen für die Kommunen auf. Diese wird in den nächsten Jahren Wirkung zeigen. Zahlreiche Städte und Landkreise wirken bereits heute ohne gesetzliche Vorgaben darauf hin, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Einige haben sogar Grundsatzbeschlüsse gefasst.
Die Bedeutung des Internets wird weiterhin zunehmen. Der Staat will in der Zukunft die Mehrzahl seiner Dienstleistungen über das Internet anbieten. In Bildung und Beruf werden die neuen Technologien zunehmen. Mittlerweile sind über 53 Prozent der Deutschen im Internet. Die höchsten Zuwachsraten sind dabei in den Altersgruppen von 40 bis 49 und 50 bis 59 Jahren, also bei den „älteren“ Nutzergruppen, zu verzeichnen. Viele Nutzer, die heute das Thema Barrierefreiheit im Internet gar nicht kennen, werden bald die Vorteile von guten Kontrasten zwischen Schrift und Hintergrund oder die Vergrößerbarkeit von Schriften zu schätzen wissen.
Der Artikel 3 Grundgesetz, das Bundesgleichstellungsgesetz, die Landesgesetze und auch die internationale Entwicklung werden dazu beitragen, dass die Entwicklung zu einem barrierefreien Internet weiter voranschreitet. Die rechtliche Ebene wird aber nicht ausreichen, das Internet barrierefrei zu gestalten.
Die Gesetze und Richtlinien sind eine gute Grundlage. Wir behinderte Menschen müssen uns weiterhin und verstärkt einbringen. Die Barrieren und Probleme im Internet müssen immer wieder „sichtbar“ gemacht werden. Lösungen müssen aufgezeigt und manchmal eingefordert werden. Besonders wichtig ist, dass einheitliche Standards, auch in den Ländern, eingeführt werden, die die Belange von unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen.
Es ist besonders wichtig, dass die Agenturen mit ihren Mitarbeitern sich dem Thema verstärkt annehmen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen können. Gleichzeitig gibt es aber Unternehmen, die die Techniken noch nicht beherrschen.
Barrieren sind in der Regel auf ein Wissensdefizit zurückzuführen. Deshalb sind Schulungen momentan von entscheidender Bedeutung. Barrierefreie Webgestaltung muss auch Eingang in die Lehrpläne von Berufs- und Hochschulen finden. Die Aussage nach der barrierefreie Webseiten teurer sind, ist nicht korrekt und wird in der Regel von denjenigen vorgebracht, die sich nur wenig mit dem Thema beschäftigt haben.
Häufig wird das Thema reduziert auf die Probleme blinder Menschen. Deshalb gibt es auch Lösungsvorschläge, die eine sogenannte „Nur-Text-Version“ oder eine zweite eigenständige, angeblich barrierefreie Version, propagieren. Nichtberücksichtigt wird hier, dass eine sehr große Anzahl von Nutzern mit anderen Behinderungen oder Einschränkungen (z.B. beim Sehen oder in der Feinmotorik) Probleme mit dem Internet haben. Solche „Sonderlösungen“ richten sich aber nur an einen kleinen Teil der von Barrieren betroffenen Nutzern. Deshalb muss weiter Aufklärungsarbeit geleistet und für das Thema sensibilisiert werden.
Wir befinden uns in einer Übergangsphase in der die Bedeutung des Themas Barrierefreies Internet auf der einen Seite allgemein anerkannt wird. Auf der anderen Seite müssen diejenigen, die Webseiten produzieren, dazulernen. Es gibt immer mehr Auftraggeber und Websites, die Barrierefreiheit bei der Realisierung berücksichtigen. Es gibt aber auch zahlreiche Internetseiten mit Barrieren, die laut Betreiber barrierefrei sind. Deshalb ist entscheidend, dass in Projekten eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird.
Es gibt bestimmte Anforderungen, die mit automatischen Tools überprüft werden können. Ein Großteil der Richtlinien muss aber „per Hand“ und mit geschultem Sachverstand getestet werden. Dabei sollten auch behinderte Menschen selbst mit ausreichend Kenntnissen auf dem Gebiet einbezogen werden.