
Das Internet bietet Menschen mit Behinderung ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Häufig stoßen sie dabei auf Barrieren. Nicht alle davon lassen sich überwinden. Damit sich das zukünftig bessert, verpflichtet das „Bundesgleichstellungsgesetz“ die Bundesbehörden dazu, ihre Internet-Seiten barrierefrei zu gestalten. Allen anderen Seitenbetreibern/innen wird eine barrierefreie Gestaltung empfohlen.
Wir wollen, dass Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit wird, und setzen uns mit der Aktion „Mehr Wert für alle“ für ein Internet ohne Barrieren ein. Gemeinsam mit den Teilnehmer/innen der letzten Symposiumen haben wir unsere Forderungen in den „Trierer Thesen“ formuliert und passen sie den Gegebenheiten an:
Wir fordern alle auf, die Umsetzung eines „Internet für alle“ aktiv voranzutreiben und Barrieren in der Informationstechnik zu beseitigen. Der Gedanke der Barrierefreiheit muß in die Bevölkerung getragen werden und Unternehmen von dem Image-Gewinn und den langfristigen Kosten-Einsparungen überzeugt werden.
Wir richten uns an:
Der Begriff der Barrierefreiheit wurde in Deutschland schon in den frühen Jahren der Bundesrepublik im Zusammenhang mit baulichen Aspekten in das Bewusstsein der Verantwortlichen gerufen. Um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gebäuden zu ermöglichen mussten Barrieren entfernt werden. Allerdings hat die Architektur über Jahrtausende kaum auf Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen. Dadurch sind Barrieren, aufgrund dieser architektonischen „Altlasten“, nur mit einem hohen Aufwand aus dem Weg zu räumen.
Die Informationstechnik hingegen steht erst am Anfang einer vergleichbaren Entwicklung. Die ersten Jahre entsprachen im übertragenen Sinne ebenerdigen Lehmhütten, und erst durch technologischen Fortschritt entstanden in jüngerer Zeit mehrstöckige Gebäude mit wunderbaren Fassaden, aber unüberwindbaren Barrieren im Inneren. Wieder übertragen auf die Informationsgesellschaft bedeutet dies, dass einige Menschen, auch unabhängig von körperlichen oder geistigen Behinderungen, von der Nutzung neuer Technologie ausgeschlossen werden. Diese digitale Spaltung zwischen denjenigen, die Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wie bspw. dem Internet besitzen und denen, die diesen Zugang nicht besitzen, entsteht aufgrund von nicht zugänglich gestalteter Technologie und könnte provokant als „Informationsbehinderung“ bezeichnet werden.